Kanton Luzern · Zentralschweiz

Solar­förderung
Kanton Luzern 2026

Profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen, dem CKW-Rückspeisetarif und Steuervorteilen – in der sonnenverwöhnten Vierwaldstättersee-Region.

EIV bis CHF 6'750 Steuerabzug 100 % CKW Tarif ~8.5 Rp

Luzern in Zahlen

Die Zentralschweiz bietet ideale Bedingungen für Solarenergie

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Sonnenstunden / Jahr

Überdurchschnittliche Sonneneinstrahlung in der Vierwaldstättersee-Region

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MW installierte Leistung

Wachsende Solarkapazität im gesamten Kanton Luzern

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% Wachstum seit 2023

Starker Zubau dank kantonaler Förderung und CKW-Engagement

Förderung im Kanton Luzern

Alle Fördertöpfe auf einen Blick – so maximieren Sie Ihre Rendite

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Einmalvergütung (EIV)

CHF 350 Grundbeitrag
CHF 320 pro kWp Leistungsbeitrag

Der Bund fördert Photovoltaik-Anlagen ab 2 kWp mit der Einmalvergütung. Die Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme durch Pronovo.

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Kanton Luzern

Energieförderung Kantonales Förderprogramm
Zusatzbeiträge für Batteriespeicher

Der Kanton Luzern unterstützt die Installation von Batteriespeichern mit zusätzlichen Förderbeiträgen über das kantonale Energieförderprogramm.

CKW Rückspeisetarif

~8.5 Rp/kWh Einspeisevergütung

Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) vergüten überschüssigen Solarstrom mit rund 8.5 Rp/kWh. Das CKW-Netz deckt den grössten Teil des Kantons Luzern ab.

💰

Steuerabzug

100 % der Investitionskosten abziehbar

Solaranlagen gelten als energetische Sanierungsmassnahme. Die gesamten Investitionskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – bei der Bundes- und Kantonssteuer.

EIV-Beiträge nach Anlagengrösse

Anlagengrösse Grundbeitrag Leistungsbeitrag EIV Total Typische Kosten Netto nach EIV
5 kWp CHF 350 CHF 1'600 CHF 1'950 CHF 13'500 CHF 11'550
10 kWp CHF 350 CHF 3'200 CHF 3'550 CHF 24'000 CHF 20'450
15 kWp CHF 350 CHF 4'800 CHF 5'150 CHF 33'500 CHF 28'350
20 kWp CHF 350 CHF 6'400 CHF 6'750 CHF 42'000 CHF 35'250

Alle Angaben ohne Gewähr. Preise variieren je nach Anbieter, Dachtyp und Zubehör. Steuerabzug nicht berücksichtigt.

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Neue Gesetze 2026: Was ändert sich für Solaranlagen in der Schweiz?

Das Jahr 2026 bringt weitreichende Änderungen für Besitzer und Interessenten von Solaranlagen. Von der Revision des Energiegesetzes über den Winterstrom-Bonus bis hin zu steuerlichen Reformen – wir erklären, was das für Hauseigentümer im Kanton Luzern konkret bedeutet.

a) Neues Energiegesetz (LEG)

Mit der Überarbeitung des Energiegesetzes setzt der Bund klare Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Leistungsgesetz Energie (LEG) ersetzt schrittweise die bisherigen Regelungen und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Neu werden höhere Mindestanteile an erneuerbarer Eigenenergieerzeugung bei Neubauten vorgeschrieben.

Für den Kanton Luzern bedeutet dies, dass bei Neubauten und grösseren Sanierungen Solaranlagen praktisch zum Standard werden. Die kantonale Energiegesetzgebung wird an die Bundesvorgaben angepasst, wobei Luzern bereits über relativ fortschrittliche Bestimmungen verfügt. Die Kombination aus Bundesvorgaben und kantonalem Engagement macht Photovoltaik zur wirtschaftlich und regulatorisch naheliegendsten Lösung.

Kernpunkt LEG: Neubauten müssen ab 2026 einen Mindestanteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen auf dem Gebäude selbst erzeugen. Photovoltaik ist dabei die effizienteste Lösung.

b) Winterstrom-Bonus

Die Winterstromproblematik gehört zu den grössten Herausforderungen der Schweizer Energiewende. Um die Versorgungslücke in den Wintermonaten zu schliessen, hat der Bund einen Winterstrom-Bonus eingeführt. Anlagen, die einen erhöhten Winterstromanteil produzieren, erhalten zusätzliche Förderbeiträge.

Besonders steil geneigte Fassadenanlagen und Ost-West-orientierte Dachsysteme profitieren von diesem Bonus, da sie im Winter verhältnismässig mehr Strom produzieren als klassische Süd-Dachanlagen. Für Luzerner Hauseigentümer bedeutet das: Auch nicht optimal nach Süden ausgerichtete Dächer werden attraktiver.

Winterstrom-Bonus: Anlagen mit erhöhtem Winterstromanteil erhalten einen Zusatzbeitrag. Fassadenanlagen und steil geneigte Module werden besonders begünstigt.

c) Eigenmietwert-Reform

Die seit Jahren diskutierte Eigenmietwert-Reform nimmt 2026 konkretere Formen an. Zentraler Punkt für Solaranlagen-Besitzer: Die Möglichkeit, energetische Sanierungen steuerlich abzuziehen, soll auch bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts erhalten bleiben. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass ökologische Investitionen weiterhin steuerlich begünstigt werden.

Im Kanton Luzern ist der Steuerabzug für Solaranlagen ein wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor. Bei einem Grenzsteuersatz von 25–35 % (abhängig von Einkommen und Gemeinde) kann der Steuereffekt einer 10-kWp-Anlage CHF 6'000 bis CHF 8'500 betragen. Es ist daher ratsam, die Installation zeitlich so zu planen, dass der maximale Steuerabzug gesichert ist.

Steuer-Tipp: Planen Sie die Installation Ihrer Solaranlage in einem Jahr mit hohem steuerbarem Einkommen, um den maximalen Steuereffekt auszuschöpfen. Im Kanton Luzern kann dies CHF 6'000–8'500 ausmachen.

d) Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Ein Kernstück der neuen Gesetzgebung ist das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen. Die bisherige Bürokratie wird deutlich reduziert: Standard-Aufdachanlagen in Bauzonen sind neu lediglich meldepflichtig. Die Bearbeitungszeit der Baubehörden soll auf maximal 30 Tage begrenzt werden.

Luzern setzt die Bundesvorgaben zügig um. Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) hat bereits vereinfachte Meldeformulare bereitgestellt. Für Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Schutzzonen gelten weiterhin besondere Auflagen, doch auch hier wurden die Fristen verkürzt.

Für Hauseigentümer in der Region Vierwaldstättersee, wo verschiedene Schutzzonen existieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit der Gemeinde. In den meisten Fällen steht einer zügigen Installation nichts im Weg.

Schneller zur Anlage: Standard-Aufdachanlagen sind ab 2026 nur noch meldepflichtig. Bearbeitungsfrist: max. 30 Tage. Luzern hat die vereinfachten Verfahren bereits implementiert.

e) Kanton Luzern: CKW, alpines Solar und Tourismus

Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) spielen eine Schlüsselrolle in der Luzerner Energiewende. Als grösster Energieversorger der Region hat CKW seine Strategie klar auf erneuerbare Energien ausgerichtet und investiert massiv in den Ausbau der Netzinfrastruktur. Für Solaranlagen-Besitzer bedeutet das ein zuverlässiges Netz mit attraktivem Rückspeisetarif und zunehmend digitalisierten Prozessen für Anmeldung und Abrechnung.

Im Bereich alpines Solar bietet die Zentralschweiz erhebliches Potenzial. In höheren Lagen des Kantons – etwa im Entlebuch oder auf dem Pilatus-Gebiet – profitieren Anlagen von der intensiveren Sonneneinstrahlung über der Nebelgrenze und der Reflexion durch Schnee. Die Winterstromproduktion kann dort um bis zu 50 % höher liegen als im Mittelland.

Auch das Zusammenspiel von Tourismus und Solar gewinnt im Kanton Luzern an Bedeutung. Hotels und Gastgewerbebetriebe in der Region Vierwaldstättersee setzen zunehmend auf Photovoltaik, um ihren ökologischen Fussabdruck zu reduzieren und ihren Gästen ein nachhaltiges Erlebnis zu bieten. Der Kanton unterstützt solche Projekte im Rahmen der Tourismusstrategie 2030.

Luzern-Vorteil: CKW investiert in Netzausbau und digitale Prozesse. Alpine Lagen produzieren bis zu 50 % mehr Winterstrom. Tourismus und Solar werden zunehmend kombiniert.

Regionale Vorteile Luzern

Warum der Kanton Luzern ideal für Solarenergie ist

CKW-Netz

Die Centralschweizerischen Kraftwerke betreiben eines der modernsten Verteilnetze der Schweiz. Schnelle Netzanschlüsse, digitale Zähler und ein transparenter Rückspeisetarif von rund 8.5 Rp/kWh machen die Einspeisung einfach und lohnend.

Seeregion-Sonne

Die Vierwaldstättersee-Region profitiert von rund 1'530 Sonnenstunden pro Jahr. Die Reflexion des Sees und die geschützte Tallage sorgen für überdurchschnittliche Erträge – ideal für Photovoltaik.

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Zentralschweiz wächst

Mit 34 % Wachstum seit 2023 gehört die Zentralschweiz zu den dynamischsten Solarregionen der Schweiz. Das fördert Wettbewerb, senkt Preise und schafft ein dichtes Netz an erfahrenen Installateuren.

Was kostet Solar in Luzern?

Beispielrechnung für ein typisches Einfamilienhaus am Vierwaldstättersee

Position Betrag
10 kWp Solaranlage (Aufdach, inkl. Montage) CHF 24'000
Batteriespeicher 10 kWh CHF 8'500
Brutto-Investition CHF 32'500
./. EIV (CHF 350 + 10 × CHF 320) − CHF 3'550
./. Kantonaler Batteriespeicher-Beitrag (geschätzt) − CHF 2'000
./. Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~30 %) − CHF 8'100
Effektive Netto-Investition CHF 18'850
CHF 1'850 Jährliche Ersparnis Stromkosten
~10 Jahre Amortisationsdauer
6–8 % Rendite auf 25 Jahre

Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus mit 10 kWp Anlage und 10 kWh Speicher im CKW-Netzgebiet. Individuelle Berechnung empfohlen.

Wussten Sie schon?

Spannende Fakten rund um Solarenergie im Kanton Luzern und der Schweiz.

180 kWh pro m²

Solarpanels erzeugen in der Schweiz durchschnittlich 180 kWh pro Quadratmeter und Jahr – in der Zentralschweiz bei guter Ausrichtung sogar mehr.

🌤️ Auch bei Wolken

Selbst bei bewölktem Himmel produzieren Solarmodule noch rund 25 % ihrer Maximalleistung. Diffuses Licht reicht für eine konstante Grundproduktion.

❄️ Schnee-Bonus

Schnee reflektiert Sonnenlicht und kann den Ertrag um bis zu 10 % steigern. Am Vierwaldstättersee profitieren Anlagen zusätzlich von der Seereflexion.

🔋 30–40 Jahre Lebensdauer

Moderne Solarmodule halten 30–40 Jahre und liefern nach 25 Jahren noch mindestens 85 % ihrer ursprünglichen Leistung.

💰 CHF 75'000 Ersparnis

Eine 10-kWp-Anlage spart über 25 Jahre bis zu CHF 75'000 an Stromkosten – dank CKW-Rückspeisetarif und kantonaler Speicherförderung.

🇨🇭 1'530 Sonnenstunden in Luzern

Der Kanton Luzern verzeichnet rund 1'530 Sonnenstunden pro Jahr – die Vierwaldstättersee-Region profitiert von überdurchschnittlicher Einstrahlung.

🏠 Solarpflicht seit 2023

Seit 2023 gilt in der Schweiz eine Solarpflicht für Neubauten mit über 300 m² Gebäudefläche. Luzern setzt die Vorgaben zügig um.

🌍 4.5 Tonnen CO₂ einsparen

Eine 10-kWp-Solaranlage vermeidet rund 4.5 Tonnen CO₂ pro Jahr – ein wichtiger Beitrag zur Luzerner Klimastrategie.

Alle Fakten entdecken →

Häufige Fragen – Kanton Luzern

Im Kanton Luzern profitieren Sie 2026 von der Einmalvergütung (EIV) des Bundes mit CHF 350 Grundbeitrag plus CHF 320 pro kWp, kantonalen Zusatzbeiträgen für Batteriespeicher über die Energieförderung Luzern, dem CKW-Rückspeisetarif von rund 8.5 Rp/kWh sowie dem Steuerabzug für Solaranlagen auf Bundesebene.

Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) vergüten eingespeisten Solarstrom mit rund 8.5 Rp/kWh. Der genaue Tarif kann je nach Vertragsmodell und Marktentwicklung leicht variieren. CKW bietet zudem verschiedene Abrechnungsmodelle für Eigenverbrauchsgemeinschaften an.

Seit dem neuen beschleunigten Bewilligungsverfahren 2026 sind die meisten Aufdach-Solaranlagen in Luzern lediglich meldepflichtig, nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Meldung erfolgt bei der Gemeinde, die Bearbeitungsfrist beträgt maximal 30 Tage. Für denkmalgeschützte Gebäude, Anlagen in Schutzzonen und Indach-Lösungen gelten weiterhin besondere Auflagen.

Eine typische 10-kWp-Solaranlage für ein Einfamilienhaus kostet ca. CHF 22'000 bis CHF 26'000 brutto. Nach Abzug der EIV (ca. CHF 3'550), des kantonalen Speicher-Beitrags und des Steuerabzugs reduzieren sich die Netto-Investitionskosten auf rund CHF 15'000 bis CHF 19'000. Mit Batteriespeicher sind Einsparungen von bis zu CHF 1'850 pro Jahr möglich.

Ja, im Kanton Luzern lohnt sich ein Batteriespeicher besonders dank der kantonalen Zusatzbeiträge. In Kombination mit dem CKW-Rückspeisetarif von 8.5 Rp/kWh und einem erhöhten Eigenverbrauch können Sie Ihre Stromkosten um bis zu 70 % senken. Der optimale Speicher für ein Einfamilienhaus liegt bei 8–12 kWh Kapazität.

Bereit für Ihre Solaranlage in Luzern?

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